Tarifliche Regelungen in der Erfrischungsgetränke-Industrie

Für die Bundesländer Bayern, Hamburg/Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen/Bremen und Rheinland-Pfalz/Saarland werden Flächentarifverträge im Entgelt vereinbart. In Baden-Württemberg, Berlin/Region Ost und Nordrhein-Westfalen haben sich die Tarifgemeinschaften aufgrund struktureller Veränderungen der Branche aufgelöst. Einzelne Unternehmen schließen in diesen Ländern Haustarifverträge mit der Gewerkschaft NGG ab. In den Flächentarifverträgen gelten für 2007/2008 folgende Entgeltsätze:

Monats- und Stundenlöhne im Überblick

Ausbildungsvergütungen im Überblick

Zudem hat sich die wafg mit der NGG auf einen Bundestarifvertrag zur Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung verständigt. Seit dem ersten Januar 2002 erhalten die Beschäftigten in der Erfrischungsgetränke-Industrie einen Altersvorsorgebetrag bis zu einer Gesamthöhe von 614 Euro jährlich, der in die Hamburger Pensionskasse eingezahlt wird. Darüber hinaus lässt der Tarifvertrag eine Entgeltumwandlung für eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge zu. Weitere Informationen zu den Tarifverträgen in der Erfrischungsgetränke-Industrie sind in der wafg-Geschäftsstelle erhältlich.