Brausen
Brausen werden im etablierten Rahmen der „Leitsätze für Erfrischungsgetränke“ der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und Irreführung wie folgt definiert:
"2.4. Brausen
2.4.1. Brausen sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden
- jegliche Art von Aroma,
- und/oder Farbstoffe enthalten.
2.4.2. Die Bezeichnung des Lebensmittels ist Brause. Sie wird durch Angaben der Geschmacksrichtung ergänzt, z. B. „Brause mit Waldmeister-Geschmack“, „Waldmeister-Brause“.
2.4.3. Erfrischungsgetränke mit der ergänzenden Angabe „Fassbrause“ sind regional sehr unterschiedlich zusammengesetzt und entsprechen nicht zwingend den spezifischen Beschaffenheitsmerkmalen von Brause."