Brausen

Brausen

Brausen werden im etablierten Rahmen der „Leitsätze für Erfrischungsgetränke“ der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und Irreführung wie folgt definiert:

"2.4. Brausen 

2.4.1. Brausen sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden 

  • jegliche Art von Aroma,
  • und/oder Farbstoffe enthalten.

2.4.2. Die Bezeichnung des Lebensmittels ist Brause. Sie wird durch Angaben der Geschmacksrichtung ergänzt, z. B. „Brause mit Waldmeister-Geschmack“, „Waldmeister-Brause“. 

2.4.3. Erfrischungsgetränke mit der ergänzenden Angabe „Fassbrause“ sind regional sehr unterschiedlich zusammengesetzt und entsprechen nicht zwingend den spezifischen Beschaffenheitsmerkmalen von Brause."