Brausen

Brausen

Brausen werden im etablierten Rahmen der „Leitsätze für Erfrischungsgetränke“ der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und Irreführung wie folgt definiert:

  1. Brausen sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden –Aromen, –und/oder Farbstoffe enthalten.
  2. Die Verkehrsbezeichnung ist Brause. Sie wird auch durch Angaben wie mit Waldmeister-Geschmack, mit Waldmeister-Aroma, Waldmeister-Brause ergänzt.