Branchenbeitrag Erfrischungsgetränke

Branchenbeitrag Erfrischungsgetränke

Zur Nationalen Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten

Aktuell: Erfolgreiche Zuckerreduktion bei Erfrischungsgetränken übertrifft deutlich die Zusage an die Bundesregierung

Die Branche hat ihren versprochenen Beitrag zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) der Bundesregierung deutlich übertroffen. Das unabhängige Monitoring weist eine deutliche (Kalorien-)Reduktion von 20,8 % im Zeitraum von 2015 – 2025 aus (siehe www.wafg.de/monitoring-branchenbeitrag). Die Branche hatte als Zielsetzung für diesen Zeitraum eine Reduzierung von mindestens 15 % mit der Bundesregierung vereinbart.

Dieser Erfolg beruht auf den großen Anstrengungen der teilnehmenden Unternehmen, der durch Produkt-Innovationen sowie durch Reformulierung bestehender Produkte erzielt wurde. In der Kategorie ist die Kalorienreduktion faktisch mit einer Zucker-Reduktion gleichzusetzen. In Deutschland gibt es bereits seit vielen Jahren ein breites Produktportfolio mit vielen zuckerreduzierten und zuckerfreien Angeboten. Für die Unternehmen hat dabei die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern eine besondere Relevanz.

Daten des MRI-Monitorings bestätigen diese positive Entwicklung in der Kategorie

Auch die offiziellen Daten aus dem Produktmonitoring verdeutlichen die Reduktionserfolge in der Kategorie (siehe www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/054-zwischenbilanz-weniger-zucker.html). Dies deckt sich zudem mit den durch das Statistische Bundesamt erhobenen Eckdaten zur Sortimentsentwicklung. Der Trend hin zu kalorienreduzierten sowie -freien Varianten in der Kategorie ist somit eindeutig (siehe www.wafg.de/pkv). Umso bedauerlicher ist, wenn hier in der politischen Debatte oft mit falschen Grundlagen argumentiert wurde und wird (vgl. weiterführend www.wafg.de/Erfolgreiche-Kalorienreduktion).

„Zuckersteuer“ belastet die Unternehmen und ignoriert die Anstrengungen der Branche

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Pläne zur Einführung einer Zuckersteuer sieht die Branche bei dieser Ausgangslage daher mit absolutem Unverständnis. Denn damit ignoriert die Politik die Leistungen der Unternehmen und stellt diese zugleich vor enorme und gerade für kleinere Unternehmen zum Teil existentielle wirtschaftliche Belastungen. Dies gilt umso mehr, da eine Zuckersteuer kein sinnvolles Instrument der Gesundheitspolitik ist (siehe hierzu ausführlich www.wafg.de/Lenkungssteuer-Positionen).

Im Rahmen der NRI hatte die wafg als einzige Branche für das gesamte Produktportfolio einen messbaren und ambitionierten Beitrag zur Kalorien- bzw. Zuckerreduktion vorgelegt und diesen durch ein externes Monitoring begleitet (zu den Grundlagen www.wafg.de/branchenbeitrag-kalorienreduktion-konzept). Dabei standen die am Branchenziel beteiligten Unternehmen zum Zeitpunkt der Erklärung für über 90 Prozent des Marktvolumens von Erfrischungsgetränken der in der wafg organisierten Mitgliedsunternehmen und für einen Marktanteil von über 60 Prozent. Der übrige Markt wird von anderen Akteuren geprägt, wozu insbesondere Handelsmarken gehören. Für Handelsmarken obliegt die Verantwortung dem jeweiligen Handelsunternehmen. In der Kategorie haben diese in Deutschland traditionell einen erheblichen Marktanteil.

Rückblick: Der wafg-Branchenbeitrag zur NRI

 

 

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) hatte im Rahmen der Auftaktsitzung des Begleitgremiums zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie am 12. Februar 2019 in Berlin ihren Branchenbeitrag konkretisiert und aufgezeigt, wie das im Dezember 2018 öffentlich hinterlegte Reduktions-Ziel erreicht werden soll.

Die wafg strebt – bezogen auf die Kategorie Erfrischungsgetränke und den Zeitraum 2015 bis 2025 – eine Zucker- und Kalorienreduktion von 15 Prozent an. Die am Branchenziel beteiligten Unternehmen stehen dabei zum Zeitpunkt der Abgabe für über 90 Prozent des Marktvolumens von Erfrischungsgetränken der in der wafg organisierten Mitgliedsunternehmen.

Das konkretisierende Konzept zum Branchenbeitrag steht hier zum Download bereit: www.wafg.de/branchenbeitrag-kalorienreduktion-konzept.

Mit diesem Beitrag hat sich die Branche ein ambitioniertes Ziel für einen signifikanten Beitrag zur Nationalen Strategie gesetzt. Dieses wurde von den Unternehmen unter anderem über Innovationen, die Erweiterung des Produktportfolios durch kalorienreduzierte und kalorienfreie Varianten sowie Reformulierung umgesetzt.

Fragen und Antworten

Was ist der Branchenbeitrag der wafg?

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) möchte für die Produktkategorie Erfrischungsgetränke einen nachhaltigen, nachprüfbaren und signifikanten Beitrag zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie leisten.

Der Beitrag unserer Mitgliedsunternehmen zielt bezogen auf das gesamte Portfolio der von ihnen angebotenen Erfrischungsgetränke im Zeitraum 2015 – 2025 auf eine Kalorienreduktion in Höhe von 15 Prozent.

Dabei wollen wir zugleich die bereits heute angebotene breite Produktvielfalt fortführen.

Zur Umsetzung in der Praxis setzen die teilnehmenden Unternehmen auf verschiedene Elemente. Hierzu zählen etwa

  • ein breites Angebot an zuckerreduzierten bzw. zuckerfreien Produkten und Produktvarianten und dessen Ausbau (auch unter Verwendung von Süßstoffen),
  • Produktinnovationen und Reformulierung bestehender Rezepturen,
  • verstärkte Werbung für Getränke ohne oder mit weniger Kalorien, sowie
  • das Angebot kleinerer Packungsgrößen für den Einzelverzehr.

Wer trägt das Branchenangebot?

An dem über die wafg eingebrachten Branchenbeitrag beteiligen sich alle großen Marktakteure, die in unserer Vereinigung organisiert sind. Dabei stehen die teilnehmenden Unternehmen für einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent des gesamten Absatzes von Erfrischungsgetränken der in der wafg organisierten Hersteller.

Als Branchenverband steht die wafg mit Blick auf den Absatz von Erfrischungsgetränken dabei für einen Marktanteil von über 60 Prozent. Damit sprechen wir als Branchenverband für die maßgeblichen Hersteller bzw. Anbieter von Erfrischungsgetränken in Deutschland.

Aktuell tragen vor allem die großen Mitgliedsunternehmen den Branchenbeitrag. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen nicht über die gleichen Voraussetzungen – etwa mit Blick auf die Entwicklung von Innovationen oder die Anpassung von Rezepturen. Eine Entwicklung der Kategorie wird – davon sind wir überzeugt – langfristig aber auch darüber hinaus eine breitere Bewegung auslösen.

Erfrischungsgetränke werden zudem von Unternehmen produziert bzw. unter ihrer (Handels-)Marke angeboten, die nicht Mitglied der wafg sind und teilweise bei anderen Branchenverbänden organisiert sind. Wir stehen als federführender Branchenverband für unsere Kategorie daher mit diesen Verbänden sowie dem Handel im fachlichen Austausch.

Warum sind 15 Prozent Kalorien-Reduktion bei Erfrischungsgetränken ein ambitioniertes Ziel?

Vorweg und mit aller Deutlichkeit: Schon heute finden Verbraucherinnen und Verbraucher ein sehr breites Angebot bei Erfrischungsgetränken – dies umfasst zahlreiche kalorienfreie und kalorienreduzierte Varianten, bei denen sie ebenso nicht auf geschmackliche Vielfalt verzichten müssen. Das Angebot von (Mineral-)Wässern – der mit deutlichem Abstand stärksten Kategorie bei alkoholfreien Getränken – wird von vielen Unternehmen aktiv ausgebaut.

Erfrischungsgetränk ist zudem nicht gleich Erfrischungsgetränk. Ganz konkrete Beispiele: Für Limonaden gibt es bei Verbraucherinnen und Verbrauchern völlig andere (Geschmacks-)Erwartungen als an aromatisierte Wässer, Schorlen sind nicht eins zu eins mit Sportgetränken zu vergleichen. Niemand käme auf die Idee, ein Sportcabrio mit einem Linienbus zu vergleichen.

Außerdem gibt es die berechtigte Erwartung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch zukünftig nicht mit Blick auf die Vereinheitlichung von Geschmack und Rezepturen durch die Wirtschaft, die Politik oder andere Akteure bevormundet und ihrer eigenen Entscheidung beraubt werden.

Unternehmen können sich nur zu Zielen bekennen, die sie im Markt und vor allem mit Blick auf die notwendige Verbraucherakzeptanz für realisierbar halten. Daher sagen wir auch ganz klar: Bei entsprechender Nachfrage sind weitergehende Reduktionen natürlich nicht ausgeschlossen.

Warum sind Forderungen nach einer 50 Prozent-Reduktion unrealistisch?

Natürlich kann man alles fordern – vor allem dann, wenn man es selbst nicht umsetzen und am Markt etablieren muss. Bezeichnend ist zudem, dass gerade die Akteure mit solchen völlig überzogenen Forderungen regelmäßig auch den Einsatz von Süßstoffen ebenso heftig kritisieren. Oft wird dann auf das Musterbeispiel Großbritannien als „Vorbild“ verwiesen.

Zu den Fakten und der tatsächlichen Marktentwicklung in Großbritannien: Ein aktueller Bericht im Auftrag der britischen Regierung zeigt dort bei Softdrinks eine marktgewichtete Zuckerreduktion von 11 Prozent pro 100 ml im Zeitraum 2015 bis 2017 auf. Dies wurde vor allem durch Reformulierung einzelner Produkte (nicht unwesentlich unter Verwendung von Süßstoffen) und das verstärkte Angebot kalorienreduzierter Produkte (ebenfalls regelmäßig mit Süßstoffen) sowie eine Verringerung von Packungsgrößen erreicht (vgl. https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/709008/Sugar_reduction_progress_report.pdf).

Unterschiedliche Märkte bieten nicht nur unterschiedliche Ausgangssituationen mit Blick auf das Angebot, sondern vor allem mit Blick auf die Präferenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das gilt beispielhaft für das Geschmacksempfinden oder für die Verwendung von Süßstoffen, die im Übrigen rechtlich einer umfassenden Zulassungsprüfung unterliegen, bei der ihre Unbedenklichkeit nachzuweisen ist.

Hinzu kommt: Entscheidend für den Umsetzungserfolg ist die Verbraucherakzeptanz. Die Erfahrung belegt: Anpassungen sind möglich, bedürfen aber maßvoller Konzepte. Viele Beispiele verdeutlichen, dass hierbei die Reformulierung bestehender (und „gewöhnter“) Rezepturen nur in kleinen Schritten möglich ist. Für innovative bzw. neue Produkte besteht insofern eine andere Ausgangslage – hier gibt es noch keine etablierte Geschmackserwartung.

Auch mit Blick auf bzw. im Vergleich zu anderen Produktkategorien gelten übrigens bei Erfrischungsgetränken besondere Voraussetzungen: So führt bei manchen Kategorien eine Zuckerreduktion nicht immer zugleich zu einer gleichwertigen Kalorienreduktion – gerade dies ist bei Erfrischungsgetränken (wie die etablierten „Light“- bzw. „Zero“-Varianten verdeutlichen) jedoch der Fall.

Last but not least glauben wir, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin nach ihren eigenen Vorlieben und Erwartungen aus einem breit gefächertem Angebotssortiment wählen dürfen. Daher wird es – natürlich – auch weiterhin Produkte mit „klassischen“ Rezepturen geben.

Wie wird die Umsetzung mit Blick auf den Zielwert überprüft?

Die wafg hat angeboten, in den kommenden Monaten ein branchenbezogenes Monitoring durch einen unabhängigen und neutralen Dritten (z.B. einen Wirtschaftsprüfer) aufzustellen. Darüber hinaus wird das Max-Rubner-Institut (MRI) die Marktentwicklungen analysieren.

Welche Voraussetzungen gelten für das wafg-Angebot?

Mit Blick vor allem auf die kartellrechtlichen Vorgaben, die strikt einzuhalten sind, ist die Freiwilligkeit und Unabhängigkeit der einzelnen Unternehmensangebote das tragende Prinzip jeder verbandlichen Koordinierung.

Dies gilt bereits für die Frage, ob sich ein Unternehmen am Branchenbeitrag beteiligt – aber ebenso für die Frage, in welcher konkreten Form und Umsetzung es dies tut.

Das Konzept der wafg bietet daher verschiedene Elemente (Toolbox). Jedes Unternehmen entscheidet für sich, welche Instrumente es anwendet. Die Beiträge der Unternehmen sind, insbesondere mit Blick auf die damit angesprochenen sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, so vielfältig wie die Branche selbst.

Es liegt auf der Hand, dass eine politisch gewünschte ambitionierte Zielsetzung für die Branche bzw. Produktkategorie einen funktionierenden Wettbewerb nicht beeinträchtigen darf. Dies ist bereits aus kartellrechtlichen Gründen erforderlich und im vorliegenden Konzept berücksichtigt.

Der tatsächliche, nachhaltige Erfolg ist darüber hinaus maßgeblich und ganz zentral mit der Akzeptanz und dem Marktverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden.

Welche Rahmenbedingungen sind für die erfolgreiche Umsetzung notwendig?

Wir haben immer darauf hingewiesen, dass für den Erfolg der nationalen Strategie es auch entsprechender politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Voraussetzungen bedarf.

Dazu zählt für unsere Kategorie insbesondere die gesellschaftliche und politische Anerkennung von Süßstoffen als Alternative für Zucker. Auch die sachgerechte Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen gehört dazu: Beispielhaft und konkret anzusprechen sind hier die Fortschreibung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke um die Beschreibungen für „leichte Limonade“ bzw. „leichte Schorle“. Aber auch praktikablere EU-Vorgaben für die Auslobung einer Kalorienreduktion wären sicher angezeigt.

Welchen eigenen Beitrag leistet die wafg selbst?

Als Branchenverband unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen im Rahmen des kontinuierlichen Austauschs bei der praktischen Umsetzung der aufgeführten Elemente mit Blick auf Beiträge zur Reduktions- und Innovationsstrategie.

Wir sind damit Koordinationsstelle innerhalb unserer Mitgliedschaft sowie maßgeblicher Gesprächspartner für andere Akteure aus der Branche. Hinzu kommt die sachliche Vermittlung von Informationen gegenüber Endverbrauchern und Interessengruppen zu den vielfältigen von der Branche angebotenen Produktkategorien (etwa über unsere Homepage www.wafg.de).