Branchenbeitrag Erfrischungsgetränke

Branchenbeitrag Erfrischungsgetränke

Zur Nationalen Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten

 

 

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) hat im Rahmen der Auftaktsitzung des Begleitgremiums zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie am 12. Februar 2019 in Berlin ihren Branchenbeitrag konkretisiert. Damit zeigt die wafg auf, wie das im Dezember 2018 öffentlich hinterlegte Reduktions-Ziel erreicht werden soll.

Die wafg strebt – bezogen auf die Kategorie Erfrischungsgetränke und den Zeitraum 2015 bis 2025 – eine Zucker- und Kalorienreduktion von 15 Prozent an. Die am Branchenziel beteiligten Unternehmen stehen für über 90 Prozent des Marktvolumens von Erfrischungsgetränken der in der wafg organisierten Mitgliedsunternehmen.

Das konkretisierende Konzept zum Branchenbeitrag steht hier zum Download bereit: www.wafg.de/branchenbeitrag-kalorienreduktion-konzept.

Mit diesem Beitrag setzt sich die Branche ein ambitioniertes Ziel für einen signifikanten Beitrag zur Nationalen Strategie. Dieser wird von den Unternehmen unter anderem über Innovationen, die Erweiterung des Produktportfolios durch kalorienreduzierte und kalorienfreie Varianten sowie Reformulierung umgesetzt.

Die Erwartungen an die Unternehmen, Produkte und die Branche sind hoch. Um diese Erwartungen zu erfüllen, bedarf es allerdings auch entsprechender Rahmenbedingungen. Für die erfolgreiche Fortführung und Entwicklung der durch die Unternehmen bereits initiierten Anstrengungen benötigt die Branche vor allem die Verbraucherakzeptanz sowie die sachgerechte Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Ein konkretes Beispiel hierzu ist die Fortschreibung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke (zum Beispiel mit Blick auf „Leichte Schorle“ und „Leichte Limonade“). Ebenso ist die Verwendung von Süßstoffen als kalorienfreie Alternative ein zentraler Ansatz für die Kategorie, um die angestrebte signifikante Kalorienreduktion im vorgegebenen Zeitraum erreichen zu können. Entscheidend für den Umsetzungserfolg sind und bleiben aber die Präferenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Anmerkungen zu den Ergebnissen der MRI-Erhebung und Hinweise zu den erreichten Reduktionserfolgen

wafg-Branchenbeitrag liegt auf Zielkurs

Als Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) haben wir in einem transparenten Verfahren (unter Einbeziehung des Begleitkreises) Anfang 2019 unseren ambitionierten Branchenbeitrag zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie öffentlich vorgestellt. Unsere Zielsetzung für die Produktkategorie Erfrischungsgetränke umfasst einen nachhaltigen, nachprüfbaren und signifikanten Beitrag. Dieser strebt (bezogen auf das gesamte Portfolio der von den teilnehmenden Unternehmen angebotenen Erfrischungsgetränke) eine Kalorienreduktion in Höhe von 15 Prozent im Zeitraum 2015 – 2025 an.

Bereits seit Jahren ergreifen die den Branchenbeitrag tragenden Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Zucker- und Kalorienreduktion. Dies betrifft neben der Reformulierung bestehender Rezepturen vielfältige Bereiche, insbesondere ein breites und wachsendes Angebot von kalorienfreien bzw. -reduzierten Alternativen. Dieser Trend zeigt sich gleichermaßen deutlich in der (auf der amtlichen Produktionsstatistik beruhenden) Pro-Kopf-Berechnung für Erfrischungsgetränke (siehe im Detail www.wafg.de/pkv), den am 1. April 2020 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgestellten Ergebnissen der Erhebung durch das Max Rubner-Institut (www.mri.bund.de/fileadmin/MRI/Institute/EV/Produktmonitoring-2019_Ergebnisbericht-Version-2.0.pdf) sowie unseren konkreten Erhebungen zur Umsetzung des Branchenbeitrags bei den teilnehmenden Unternehmen (siehe dazu weiterführend unten).

Wir arbeiten weiterhin unter Berücksichtigung der Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher an der im Rahmen des Branchenbeitrags aufgestellten Zielsetzung. Wir haben stets betont, dass die Rezepturhoheit von bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern beliebten Produkten bei den einzelnen Unternehmen liegt. Gleiches gilt für den Hinweis, dass eine erfolgreiche Umsetzung weiterhin auch entsprechender Rahmenbedingungen bedarf. Dies gilt nicht zuletzt für die sachgerechte Anpassung und Fortschreibung der rechtlichen Eckpunkte – etwa mit Blick auf die Aktualisierung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke mit Blick auf „Leichte Limonaden“ (mit weniger Zucker) oder „Leichte Schorlen“ entsprechend etwa den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).

Anmerkungen zu den Ergebnissen der MRI-Erhebung:

Wir haben zur Einordnung des vorgenannten Zwischenberichts des MRI folgende Hinweise:

  • Die vom MRI vorgelegten Ergebnisse weisen mit Blick auf die Entwicklung der Sortimente für die Produktgruppe Erfrischungsgetränke – ebenso wie andere Produkterhebungen, etwa durch das Statistische Bundesamt – eindeutig in die richtige Richtung. Diese Ergebnisse unterstreichen die Anstrengungen der Unternehmen sowie die im Markt bereits erreichten ersten Erfolge.
  • Bei der Methodik bleibt jedoch offen, ob und wie eine Marktgewichtung nach Absatzvolumen berücksichtigt wird.  Ebenso bleiben nach unserem Verständnis bei der Betrachtung der Kalorienreduktion bezogen auf die gesamte Kategorie kalorienfreie bzw. -reduzierte Produkte (wie Light- oder Zero-Varianten) außen vor. Hierdurch bleiben Entwicklungen unberücksichtigt, die in den Anstrengungen unserer Mitgliedsunternehmen ein mit dem BMEL abgestimmtes Kernelement der Strategie darstellen.
  • Kommunikativ geht leider auch ein weiterer wichtiger Aspekt etwas unter: So bezieht sich die MRI-Folgeerhebung für die Kategorie „Erfrischungsgetränke“ auf das abweichende Basisjahr 2018, für die übrigen hier betrachteten Branchen jedoch auf das Basisjahr 2016. Wenn nun die Entwicklung für lediglich ein Jahr im unmittelbaren Gesamtvergleich zu deutlich längeren Betrachtungszeiträumen über drei Jahre bei anderen Kategorien gestellt wird, muss das klar benannt werden. Dies gilt umso mehr, wenn – abweichend von der ansonsten durchgängigen kommunikativen Adressierung von Veränderungen in Prozentangaben – die hier durch MRI prominent herausgestellten Absenkungen bei Cola-Getränken in „absoluten“ Werten angegeben wird, während eine Prozentdarstellung die kommunizierte Zahl um den Faktor 10 erhöht hätte.

Festzuhalten ist im Ergebnis vor allem: Jenseits unterschiedlicher Betrachtungen zu einzelnen Bereichen bzw. systematischen Fragen bleibt es bei dem sehr erfreulichen Ergebnis, wonach auch die Zwischenergebnisse des MRI für Erfrischungsgetränke im Grundsatz die bereits aus der Amtlichen Produktionsstatistik ablesbaren Entwicklungen bestätigen. Die Entwicklungen verdeutlichen, dass sich die Branche mit Blick auf die Nationale Strategie auf einem guten Weg befindet. Unsere Mitgliedsunternehmen werden auch weiterhin im Dialog mit der Politik und unter Berücksichtigung der Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher an der im Rahmen des Branchenbeitrags aufgestellten Zielsetzung arbeiten (vgl. auch die Einordnung im Beitrag „Branche auf Kurs“, abrufbar unter www.wafg.de/fileadmin/wafg-aktuell/wafg-aktuell_03_2020.pdf).

Erreichte Reduktionserfolge:

Der wafg-Branchenbeitrag zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie liegt auf Zielkurs. Ein unabhängiges Monitoring dokumentiert zur Halbzeit für 2015 bis 2020 eine deutliche Reduktion um 9,2 Prozent. Damit wurden zur Hälfte der Laufzeit bereits über 60 Prozent der Zielvorgabe erreicht.

Diese Reduktionserfolge zeigen, dass die den Branchenbeitrag der wafg tragenden Unternehmen dieses Commitment sehr verantwortungsbewusst umsetzen und der mit den Vereinbarungen im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie eingeschlagene Weg der freiwilligen Kalorienreduktion für die Kategorie funktioniert.

Zuletzt hatte eine Publikation von anderer Seite den Eindruck vermittelt, der Branchenbeitrag der wafg könne nicht zu den vereinbarten Reduktionserfolgen führen. Allerdings ist diese „Studie“ aus zahlreichen Gründen im Ausgangspunkt nicht geeignet, den tatsächlichen Erfolg des wafg-Branchenbeitrages abzubilden. Insofern ergeben sich erhebliche Unstimmigkeiten, dies betrifft neben der Qualität der herangezogenen Marktforschungsdaten insbesondere die konkrete Betrachtung der Produktbereiche. Die wafg hat diese in einem Fragen-Antworten-Papier verdeutlicht (siehe weiterführend www.wafg.de/Erfolgreiche-Kalorienreduktion).

Fragen und Antworten

Was ist der Branchenbeitrag der wafg?

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) möchte für die Produktkategorie Erfrischungsgetränke einen nachhaltigen, nachprüfbaren und signifikanten Beitrag zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie leisten.

Der Beitrag unserer Mitgliedsunternehmen zielt bezogen auf das gesamte Portfolio der von ihnen angebotenen Erfrischungsgetränke im Zeitraum 2015 – 2025 auf eine Kalorienreduktion in Höhe von 15 Prozent.

Dabei wollen wir zugleich die bereits heute angebotene breite Produktvielfalt fortführen.

Zur Umsetzung in der Praxis setzen die teilnehmenden Unternehmen auf verschiedene Elemente. Hierzu zählen etwa

  • ein breites Angebot an zuckerreduzierten bzw. zuckerfreien Produkten und Produktvarianten und dessen Ausbau (auch unter Verwendung von Süßstoffen),
  • Produktinnovationen und Reformulierung bestehender Rezepturen,
  • verstärkte Werbung für Getränke ohne oder mit weniger Kalorien, sowie
  • das Angebot kleinerer Packungsgrößen für den Einzelverzehr.

Wer trägt das Branchenangebot?

An dem über die wafg eingebrachten Branchenbeitrag beteiligen sich alle großen Marktakteure, die in unserer Vereinigung organisiert sind. Dabei stehen die teilnehmenden Unternehmen für einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent des gesamten Absatzes von Erfrischungsgetränken der in der wafg organisierten Hersteller.

Als Branchenverband steht die wafg mit Blick auf den Absatz von Erfrischungsgetränken dabei für einen Marktanteil von über 60 Prozent. Damit sprechen wir als Branchenverband für die maßgeblichen Hersteller bzw. Anbieter von Erfrischungsgetränken in Deutschland.

Aktuell tragen vor allem die großen Mitgliedsunternehmen den Branchenbeitrag. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen nicht über die gleichen Voraussetzungen – etwa mit Blick auf die Entwicklung von Innovationen oder die Anpassung von Rezepturen. Eine Entwicklung der Kategorie wird – davon sind wir überzeugt – langfristig aber auch darüber hinaus eine breitere Bewegung auslösen.

Erfrischungsgetränke werden zudem von Unternehmen produziert bzw. unter ihrer (Handels-)Marke angeboten, die nicht Mitglied der wafg sind und teilweise bei anderen Branchenverbänden organisiert sind. Wir stehen als federführender Branchenverband für unsere Kategorie daher mit diesen Verbänden sowie dem Handel im fachlichen Austausch.

Warum sind 15 Prozent Kalorien-Reduktion bei Erfrischungsgetränken ein ambitioniertes Ziel?

Vorweg und mit aller Deutlichkeit: Schon heute finden Verbraucherinnen und Verbraucher ein sehr breites Angebot bei Erfrischungsgetränken – dies umfasst zahlreiche kalorienfreie und kalorienreduzierte Varianten, bei denen sie ebenso nicht auf geschmackliche Vielfalt verzichten müssen. Das Angebot von (Mineral-)Wässern – der mit deutlichem Abstand stärksten Kategorie bei alkoholfreien Getränken – wird von vielen Unternehmen aktiv ausgebaut.

Erfrischungsgetränk ist zudem nicht gleich Erfrischungsgetränk. Ganz konkrete Beispiele: Für Limonaden gibt es bei Verbraucherinnen und Verbrauchern völlig andere (Geschmacks-)Erwartungen als an aromatisierte Wässer, Schorlen sind nicht eins zu eins mit Sportgetränken zu vergleichen. Niemand käme auf die Idee, ein Sportcabrio mit einem Linienbus zu vergleichen.

Außerdem gibt es die berechtigte Erwartung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch zukünftig nicht mit Blick auf die Vereinheitlichung von Geschmack und Rezepturen durch die Wirtschaft, die Politik oder andere Akteure bevormundet und ihrer eigenen Entscheidung beraubt werden.

Unternehmen können sich nur zu Zielen bekennen, die sie im Markt und vor allem mit Blick auf die notwendige Verbraucherakzeptanz für realisierbar halten. Daher sagen wir auch ganz klar: Bei entsprechender Nachfrage sind weitergehende Reduktionen natürlich nicht ausgeschlossen.

Warum sind Forderungen nach einer 50 Prozent-Reduktion unrealistisch?

Natürlich kann man alles fordern – vor allem dann, wenn man es selbst nicht umsetzen und am Markt etablieren muss. Bezeichnend ist zudem, dass gerade die Akteure mit solchen völlig überzogenen Forderungen regelmäßig auch den Einsatz von Süßstoffen ebenso heftig kritisieren. Oft wird dann auf das Musterbeispiel Großbritannien als „Vorbild“ verwiesen.

Zu den Fakten und der tatsächlichen Marktentwicklung in Großbritannien: Ein aktueller Bericht im Auftrag der britischen Regierung zeigt dort bei Softdrinks eine marktgewichtete Zuckerreduktion von 11 Prozent pro 100 ml im Zeitraum 2015 bis 2017 auf. Dies wurde vor allem durch Reformulierung einzelner Produkte (nicht unwesentlich unter Verwendung von Süßstoffen) und das verstärkte Angebot kalorienreduzierter Produkte (ebenfalls regelmäßig mit Süßstoffen) sowie eine Verringerung von Packungsgrößen erreicht (vgl. https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/709008/Sugar_reduction_progress_report.pdf).

Unterschiedliche Märkte bieten nicht nur unterschiedliche Ausgangssituationen mit Blick auf das Angebot, sondern vor allem mit Blick auf die Präferenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das gilt beispielhaft für das Geschmacksempfinden oder für die Verwendung von Süßstoffen, die im Übrigen rechtlich einer umfassenden Zulassungsprüfung unterliegen, bei der ihre Unbedenklichkeit nachzuweisen ist.

Hinzu kommt: Entscheidend für den Umsetzungserfolg ist die Verbraucherakzeptanz. Die Erfahrung belegt: Anpassungen sind möglich, bedürfen aber maßvoller Konzepte. Viele Beispiele verdeutlichen, dass hierbei die Reformulierung bestehender (und „gewöhnter“) Rezepturen nur in kleinen Schritten möglich ist. Für innovative bzw. neue Produkte besteht insofern eine andere Ausgangslage – hier gibt es noch keine etablierte Geschmackserwartung.

Auch mit Blick auf bzw. im Vergleich zu anderen Produktkategorien gelten übrigens bei Erfrischungsgetränken besondere Voraussetzungen: So führt bei manchen Kategorien eine Zuckerreduktion nicht immer zugleich zu einer gleichwertigen Kalorienreduktion – gerade dies ist bei Erfrischungsgetränken (wie die etablierten „Light“- bzw. „Zero“-Varianten verdeutlichen) jedoch der Fall.

Last but not least glauben wir, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin nach ihren eigenen Vorlieben und Erwartungen aus einem breit gefächertem Angebotssortiment wählen dürfen. Daher wird es – natürlich – auch weiterhin Produkte mit „klassischen“ Rezepturen geben.

Wie wird die Umsetzung mit Blick auf den Zielwert überprüft?

Die wafg hat angeboten, in den kommenden Monaten ein branchenbezogenes Monitoring durch einen unabhängigen und neutralen Dritten (z.B. einen Wirtschaftsprüfer) aufzustellen. Darüber hinaus wird das Max-Rubner-Institut (MRI) die Marktentwicklungen analysieren.

Welche Voraussetzungen gelten für das wafg-Angebot?

Mit Blick vor allem auf die kartellrechtlichen Vorgaben, die strikt einzuhalten sind, ist die Freiwilligkeit und Unabhängigkeit der einzelnen Unternehmensangebote das tragende Prinzip jeder verbandlichen Koordinierung.

Dies gilt bereits für die Frage, ob sich ein Unternehmen am Branchenbeitrag beteiligt – aber ebenso für die Frage, in welcher konkreten Form und Umsetzung es dies tut.

Das Konzept der wafg bietet daher verschiedene Elemente (Toolbox). Jedes Unternehmen entscheidet für sich, welche Instrumente es anwendet. Die Beiträge der Unternehmen sind, insbesondere mit Blick auf die damit angesprochenen sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, so vielfältig wie die Branche selbst.

Es liegt auf der Hand, dass eine politisch gewünschte ambitionierte Zielsetzung für die Branche bzw. Produktkategorie einen funktionierenden Wettbewerb nicht beeinträchtigen darf. Dies ist bereits aus kartellrechtlichen Gründen erforderlich und im vorliegenden Konzept berücksichtigt.

Der tatsächliche, nachhaltige Erfolg ist darüber hinaus maßgeblich und ganz zentral mit der Akzeptanz und dem Marktverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden.

Welche Rahmenbedingungen sind für die erfolgreiche Umsetzung notwendig?

Wir haben immer darauf hingewiesen, dass für den Erfolg der nationalen Strategie es auch entsprechender politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Voraussetzungen bedarf.

Dazu zählt für unsere Kategorie insbesondere die gesellschaftliche und politische Anerkennung von Süßstoffen als Alternative für Zucker. Auch die sachgerechte Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen gehört dazu: Beispielhaft und konkret anzusprechen sind hier die Fortschreibung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke um die Beschreibungen für „leichte Limonade“ bzw. „leichte Schorle“. Aber auch praktikablere EU-Vorgaben für die Auslobung einer Kalorienreduktion wären sicher angezeigt.

Welchen eigenen Beitrag leistet die wafg selbst?

Als Branchenverband unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen im Rahmen des kontinuierlichen Austauschs bei der praktischen Umsetzung der aufgeführten Elemente mit Blick auf Beiträge zur Reduktions- und Innovationsstrategie.

Wir sind damit Koordinationsstelle innerhalb unserer Mitgliedschaft sowie maßgeblicher Gesprächspartner für andere Akteure aus der Branche. Hinzu kommt die sachliche Vermittlung von Informationen gegenüber Endverbrauchern und Interessengruppen zu den vielfältigen von der Branche angebotenen Produktkategorien (etwa über unsere Homepage www.wafg.de).