Plastiksteuer

Folgen für Einweg- und Mehrweg-PET-Pfandflaschen

Unsere Position zur geplanten Plastiksteuer

Erstveröffentlichung: 29.10.2026

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) lehnt eine nationale Kunststoffsteuer ab.

Der aktuelle Entwurf des Kunststoffverpackungsteuergesetzes (KunststoffVStG, Bearbeitungsstand: 30. September 2026) erfasst nach Einschätzung der wafg auch bepfandete PET-Getränkeflaschen und Kunststoffgetränkekästen. Diese sind nicht ausdrücklich ausgenommen.

Damit werden solche Verpackungen zusätzlich belastet, obwohl diese in einem gut funktionierenden Pfandsystem mit sehr hohen Wiederverwendungs- und Recyclingquoten im Einsatz sind.

Die wafg fordert, generell auf eine nationale Plastiksteuer zu verzichten.

Die Kosten und der Vollzugsaufwand, die sich mit dem aktuellen Vorschlag ergeben, sind völlig unverhältnismäßig.

Gerade die Getränkeindustrie sieht sich hier in besonderer Weise belastet, zumal sie bereits die Kosten für die mit hohem Aufwand etablierten Pfandsysteme trägt. Hinzu kommen bereits bestehende Belastungen, etwa durch das Einwegkunststofffondsgesetz – oder die gerade diskutierte Zuckergetränkesteuer.

Sofern sich die Politik dennoch für eine Plastikabgabe entscheidet, müssen für bepfandete PET-Getränkeflaschen bei Mehrweg und Einweg sowie für Kunststoffgetränkekästen bessere Regelungen gefunden werden.

Denn Mehrweg würde nach dem aktuellen Ansatz dabei sogar besonders zusätzlich belastet. Hier sind Flaschen und Kästen für viele Umläufe stabil ausgeführt, was mehr Material benötigt.

Mehrweg-PET-Getränkeflaschen werden wie bepfandetes Einweg nahezu umfassend über die Pfandsysteme zurückgeführt. Als hochwertiger Wertstoff wird PET in einem besonders hochwertigen Recycling genutzt.

Wenn man diese auch in Europa vorbildlichen und funktionierenden Kreisläufe nicht gefährden möchte, darf dieses System nicht zusätzlich belastet werden. Genau das aber würde mit der geplanten Plastiksteuer passieren.

Warum die wafg die Plastiksteuer ablehnt

Die wafg unterstützt das Ziel, Verpackungsabfälle zu verringern. Sie lehnt jedoch die Plastiksteuer ab, weil die Steuer Verpackungen unabhängig davon belastet, ob sie zurückgeführt, recycelt oder mehrfach genutzt werden.

Der Entwurf schafft ein weiteres Bürokratiemonster. Und er berücksichtigt nicht angemessen, ob eine Verpackung üblicherweise als Mehrweg mehrfach genutzt oder in einem hochwertigen Recycling-Kreislauf geführt wird.

Fakt ist: Der nationale Ansatz, nachdem alle Kunststoffverpackungen zunächst per se besteuert werden sollen, steht in einem krassen Widerspruch zur Ausgestaltung der korrespondierenden EU-Vorgaben. Danach müssen die Mitgliedsstaaten nur für diejenigen Verpackungen aufkommen, die nicht recycelt werden.

Mehrweg- und Kreislaufsysteme werden besonders belastet

Mehrwegverpackungen brauchen mehr Material, damit sie stabil sind und viele Umläufe überstehen. Die Steuer verteuert zum Beispiel die Beschaffung eines Kunststoffgetränkekastens voraussichtlich spürbar zwischen 10 bis 25 %.

Hoher Bürokratie-Aufwand und Vorfinanzierung

Wer rPET oder andere Rezyklate einsetzt, soll zukünftig im Einzelfall mit komplexen Nachweisen in einem aufwendigen Verfahren die Entlastung beantragen und den Rezyklatanteil individuell nachweisen. Schon jetzt ist klar: Eine weitere Hydra für den Aufbau neuer Bürokratie! Damit müssen Unternehmen die Steuer auf jeden Fall zunächst einmal vorab zahlen. Da die Verfahren noch offen sind, nach denen anschließend eine Erstattung möglich wird, steht die mögliche Erstattung für die Unternehmen in den Sternen.

Keine Beteiligung der betroffenen Wirtschaft

Das Verfahren soll offenbar – wie zuletzt bei einer Federführung durch das Bundesfinanzministerium üblich – in einem Schnellverfahren parlamentarisch durchgeboxt werden. Der Normenkontrollrat hatte den Verzicht auf die frühzeitige Einbeziehung sowie Anhörung der betroffenen Kreise erst jüngst bei der Zuckersteuer nachdrücklich kritisiert.

Bestehende, vorbildliche Mehrweg- und Kreislaufsysteme

Die etablierten Mehrweg- und Kreislaufsysteme für bepfandete Getränke sind seit vielen Jahren ein Leuchtturm der funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Auch die neue EU-Verpackungsverordnung erkennt dies an und stellt die Förderung dieser Systeme bewusst in den Fokus.

Die großen Erfolge beim Rücklauf bepfandeter Getränkeflaschen aus Kunststoff belegen  Zahlen der im Oktober 2026 erschienenen Studie „Aufkommen und Verwertung von PET-Getränkeflaschen in Deutschland 2025“ der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag von Forum PET:

Die generelle Rücklaufquote in 2025 betrug 98,8 %. Das bedeutet, dass fast 100 Prozent aller PET-Getränkeflaschen in Deutschland gesammelt wurden. 98,7 %* aller Mehrweg-PET-Flaschen kamen 2025 zum Abfüller zurück. 

Die Verpackungen aus diesem Rücklauf werden bei Mehrweg wiederverwendet. Nach Ende ihrer Nutzbarkeit werden Mehrweg-Flaschen ebenso wie Rückläufe von PET-Einwegflaschen hochwertig recycelt. Die Brutto-Recyclingquote von PET-Getränkeflaschen war 2025 bei 98,1 %.

Seit vielen Jahren fordert die Getränkebranche, dass Hersteller bei der Verwertung von PET bevorzugten Zugriff auf Recyclingmaterial erhalten, um die Kreisläufe noch weiter zu stärken.

Genau dies sieht auch die EU-Verpackungsverordnung vor. Hierzu müsste jedoch die Bundesregierung handeln – was derzeit nicht der Fall ist. Umso mehr wirkt der Aufschlag des Bundesfinanzministeriums für die konkrete Erhebung der Plastiksteuer für die Getränkeindustrie als besonderer Affront. 

*Berechnung  aus den Zahlen der GVM-Studie

Häufige Fragen

Was ist die Plastiksteuer?

Die Plastiksteuer ist eine geplante nationale Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums trägt den Titel Kunststoffverpackungsteuergesetz (KunststoffVStG). Der Bund gibt an, damit den deutschen Finanzbeitrag zur EU-Plastikabgabe finanzieren zu wollen. Das aktuell vorgeschlagene Modell weicht aber vollständig von diesem Konzept ab. Die nun geplante nationale Plastiksteuer würde alle Kunststoffverpackungen, etwa Flaschen, Kästen, Folien, Verschlüsse bzw. Deckel, betreffen. Eine Entlastung für den nachgewiesenen Einsatz von Recyclaten ist erst mit deutlichem zeitlichen Nachlauf und nur auf individuellen Antrag möglich.

Wer soll die Plastiksteuer zahlen?

Nach dem Entwurf müssen zunächst in Deutschland die Unternehmen, die ihrerseits Kunststoffverpackungen herstellen, aus dem EU-Ausland beziehen oder einführen, die nationale Steuer bezahlen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kosten an Kundinnen und Kunden weitergeben werden. Damit drohen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere für den Export und in grenznahen Regionen.

Sind PET-Getränkeflaschen und Getränkekästen betroffen?

Nach Einschätzung der wafg ja. Der Entwurf enthält für sie keine ausdrückliche Ausnahme, unabhängig davon, ob PET-Flaschen als Mehrweg- oder Einwegflaschen bepfandet sind.