Zuckersteuer

Unsere Stellungnahme und unsere Forderungen an die Politik

Zuckersteuer auf Getränke in Deutschland: die Position der wafg zu Kosten, Bürokratie und Auswirkungen

Erstveröffentlichung: 09.10.2026

Höhere Verbraucherpreise, zusätzliche Bürokratie und erhebliche Belastungen für den Mittelstand: Die geplante Zuckersteuer auf alkoholfreie Getränke gehört aktuell zu den wichtigsten steuer- und gesundheitspolitischen Vorhaben in Deutschland – und zu den meistdiskutierten. 

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) lehnt ein Getränkezuckergesetz grundsätzlich ab und bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf kritisch. 

Nach Einschätzung der Branche hätte eine Zuckersteuer erhebliche Auswirkungen auf Verbraucherpreise, Unternehmen, Investitionen und den Mittelstand.

Im Interview spricht Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer der wafg, über die möglichen Folgen einer Zuckersteuer für Verbraucher, Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Zuckersteuer: Die Position der wafg auf einen Blick

  • Eine Zuckersteuer führt zu höheren Verbraucherpreisen.
  • Unternehmen müssten umfangreiche IT-, Steuer- und Logistikprozesse anpassen.
  • Der Starttermin 1. Juli 2027 ist aus Sicht der Branche nicht realistisch.
  • Die Branche hat den Zuckergehalt ihrer Getränke bereits freiwillig reduziert.
  • Die wafg fordert eine fundierte Folgenabschätzung und praxisgerechte Regelungen.
     

Zuckersteuer: Stellungnahme der wafg

Die wafg lehnt ein Getränkezuckersteuergesetz entschieden ab.

Eine solche Steuer würde Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich belasten und unsere Branche massiv treffen. Mittelständische Unternehmen gerieten dadurch unter erheblichen Druck; für kleinere Betriebe könnte sie existenzgefährdend sein. 

Eine neue Verbrauchsteuer würde betriebliche Ressourcen binden und die Spielräume für Investitionen, Innovationen und Beschäftigung einschränken. Damit setzt sie den vom Mittelstand geprägten Wirtschaftsstandort Deutschland zusätzlich unter Druck. 

Welchen zusätzlichen, langfristig messbaren gesundheitlichen Nutzen eine Zuckersteuer bringt, ist mehr als fragwürdig und bislang nicht abschließend geklärt. 

Außerdem hat unsere Branche eigenständig den Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken in Deutschland zwischen 2015 und 2025 nachweislich gesenkt – auch ohne gesetzliche Vorgaben. Das zeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen wirken.

Wir halten eine Getränkezuckersteuer daher grundsätzlich nicht für sinnvoll.  

Und damit sind wir nicht alleine. Viele andere Unternehmen, Interessensvertreter und Verbände lehnen eine Zuckersteuer ab, darunter auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE).

Sollte die Politik dennoch an ihrer Einführung festhalten, müssen mindestens die folgenden Forderungen erfüllt sein.

Zuckersteuer: Forderungen der wafg an die Politik

Fundierte Folgenabschätzung

Bevor ein solches Gesetz überhaupt weiterverfolgt wird, braucht es eine fundierte Folgenabschätzung – sowohl zu den wirtschaftlichen Auswirkungen als auch zum tatsächlichen gesundheitlichen Nutzen. Dabei müssen die Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland realistisch bewertet werden.

Fachlicher Dialog mit der Wirtschaft

Die betroffene Wirtschaft muss frühzeitig in die Ausgestaltung einer möglichen Zuckersteuer einbezogen werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) muss den fachlichen Austausch über die praktischen Fragen der Steuererhebung aufnehmen.

Nur so lassen sich Regelungen entwickeln, die praxistauglich und verhältnismäßig sind und sich sowohl von den Unternehmen als auch von der Zollverwaltung tatsächlich umsetzen lassen.

Orientierung an den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit

Die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit müssen Maßstab für die Ausgestaltung einer möglichen Zuckersteuer sein. Das betrifft neben der Steuerstaffelung auch die Übergangsfrist und das Erhebungsverfahren.

Die Umsetzung muss verhältnismäßig, bürokratiearm und praxistauglich sein. Jede Abweichung vom empfohlenen Rahmen muss transparent und fachlich nachvollziehbar begründet werden.

Streichung des höchsten Steuersatzes

Der im BMF-Entwurf vorgesehene dritte Steuersatz mit einem Höchstsatz von 38 Cent pro Liter muss entfallen. Die Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit sieht zwei Steuerstufen und einen Höchstsatz von 32 Cent pro Liter vor.

Verhältnismäßigkeit und Bürokratieabbau

Das Verfahren zur Erhebung der Biersteuer auf die Zuckersteuer zu übertragen, wäre eine bürokratische Überregulierung. Diese entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit, insbesondere angesichts der Vielzahl betroffener Betriebe.

Wir fordern, das vorgesehene Erhebungsverfahren auf den Prüfstand zu stellen und durch eine verhältnismäßige, bürokratiearme Lösung zu ersetzen. Der Koalitionsvertrag sieht Bürokratieabbau vor, und keinen Bürokratieaufbau.

Erleichterungen für kleine Betriebe

Die besondere Situation kleiner Betriebe muss im Gesetz angemessen berücksichtigt werden. Hier geht es um Existenzen und Arbeitsplätze. Ein mögliches Gesetz muss also ausdrücklich Erleichterungen für kleine Betriebe vorsehen. 

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass gezielte Entlastungen möglich sind, um kleine Unternehmen vor unverhältnismäßigen Belastungen und existenzgefährdenden Folgen zu schützen.

Transparenz und Planbarkeit

Die Unternehmen sind derzeit mit erheblicher Unsicherheit konfrontiert. Die wechselnden Steuervorstellungen des BMF und der bislang unklare Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens erschweren die betriebliche Planung und hemmen Investitionen.

Wir fordern Transparenz über die nächsten Schritte, einen verlässlichen und realisierbaren Zeitplan und klare Rahmenbedingungen. Unternehmen brauchen Planungssicherheit, bevor sie weitreichende Investitions- und Umstellungsentscheidungen treffen können.

Realistische Übergangszeit

Die Unternehmen benötigen vor allem eine angemessene Übergangszeit – ebenso wie die Zollbehörden. Die FinanzKommission Gesundheit hat dafür mindestens ein Jahr vorgeschlagen. Eine solche Frist ist das Minimum. Sie kann erst beginnen, sobald die endgültigen gesetzlichen und administrativen Vorgaben feststehen. 

Der mit der Einführung verbundene Aufwand und die betrieblichen Herausforderungen erfordern zwingend eine ausreichende Planungs- und Umsetzungsphase.

Häufige Fragen zur geplanten Zuckersteuer

Warum lehnt die wafg eine Zuckersteuer ab?

Eine Zuckersteuer auf Getränke halten wir nicht für das richtige Mittel, um den Zuckerkonsum zu reduzieren. Der zusätzliche, langfristig messbare gesundheitliche Nutzen ist aus Sicht der wafg bislang nicht ausreichend belegt. Zugleich könnten Verbraucherpreise steigen und insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe Unternehmen erhebliche neue Verwaltungs- und Umstellungskosten entstehen.

Welche Auswirkungen könnte die Zuckersteuer in Deutschland auf Verbraucherinnen und Verbraucher haben?

Die Abgabe könnte sich in höheren Preisen niederschlagen. Wie stark, hängt von den Steuersätzen und davon ab, in welchem Umfang die Steuer entlang der Lieferkette weitergegeben wird. Die wafg geht davon aus, dass Unternehmen die Mehrkosten nicht vollständig auffangen können und Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest einen Teil davon tragen würden.

Welche Folgen könnte die Zuckersteuer für Unternehmen in Deutschland haben?

Unternehmen müssten neue Steuer-, Melde-, IT-, Abrechnungs- und Lagerprozesse einrichten oder bestehende Systeme anpassen. Das bindet Zeit und finanzielle Ressourcen. Für kleinere und mittelständische Betriebe kann es dadurch schwieriger werden, in Investitionen, Innovationen und Beschäftigung zu investieren. Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt wesentlich von den konkreten Regeln und der verfügbaren Übergangszeit ab.

Welche Alternativen gibt es zur Zuckersteuer?

Es gibt bereits viele Bestrebungen zur Weiterentwicklung von Rezepturen und Produkten. Zwischen 2015 und 2025 hat die Getränkewirtschaft den Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken in Deutschland gesenkt. Zusätzlich bieten Hersteller immer mehr zuckerreduzierte und zuckerfreie Alternativen an. Aus Sicht der wafg sollte die Politik an diesen Entwicklungen anknüpfen und Maßnahmen danach beurteilen, ob sie einen nachvollziehbaren gesundheitlichen Nutzen erzielen.

Was fordert die wafg, falls die Steuer dennoch eingeführt wird?

Die wafg fordert eine belastbare Prüfung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sowie einen frühzeitigen Austausch mit den betroffenen Unternehmen. Die Erhebung sollte verhältnismäßig, bürokratiearm und für Unternehmen wie Zollverwaltung praktisch umsetzbar sein. Kleine Betriebe brauchen angemessene Erleichterungen. Außerdem ist eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr erforderlich – beginnend erst dann, wenn die endgültigen gesetzlichen und administrativen Vorgaben feststehen.