wafg-Position zur Einordnung des „foodwatch-Report: Wasserknappheit in Deutschland“
Erstveröffentlichung: 06.11.2026
Wasser ist für die Getränkeindustrie eine zentrale Zutat. Ein nachhaltiger, langfristiger Schutz und ein sorgsamer Umgang mit der wichtigen Ressource Wasser ist daher extrem wichtig für alle Getränkeunternehmen und wird von diesen mit hoher Priorität umgesetzt.
Darüber hinaus gelten in Deutschland zu Recht sehr hohe Schutzstandards für die sensiblen Bereiche des Trinkwasserschutzes, der Mineral- und Quellwasservorkommen sowie der Entnahmestellen von Wasser für Lebensmittelbetriebe. Denn die Lebensmittelwirtschaft ist von elementarer Bedeutung für die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Getränken. Die bestehenden nationalen und auch europäischen Vorgaben zur angemessenen und begrenzten Entnahme von Grundwasser gewährleisten einen entsprechend hohen Schutz der Wasservorkommen und eine nachhaltige Nutzung.
Unverständlich ist, dass die vorliegende foodwatch-Veröffentlichung zur Wasserknappheit vollständig ausblendet, dass es neben der Getränke-Industrie und privaten Haushalten zahlreiche weitere relevante Wassernutzer gibt. Aus dem Blick gerät daher, dass die Ernährungs- und Getränkewirtschaft insgesamt in der Relation ein Wassernutzer mit sehr geringer Bedeutung ist. Der Anteil der gesamten Lebensmittel- und Getränkeindustrie an den Grundwasserentnahmen liegt deutschlandweit lediglich bei rund 2,4 %*. Hiervon entfällt nur ein Teil auf die Getränkeherstellung insgesamt und ein noch deutlich niedrigerer Anteil auf die Herstellung alkoholfreier (Erfrischungs-)Getränke.
Konkrete Limitationen des foodwatch-Reports
- Wasserstress hat sehr unterschiedliche Ursachen. Neben der Getränkeindustrie sind hier vor allem die Entnahmen für die öffentliche Wasserversorgung, die Niederschlagsentwicklung und die vorhandene Flächenversiegelung relevant – hinzu kommen je nach Region die Landwirtschaft, die Energieerzeugung, andere Industrien und der Bergbau als wesentliche weitere Bereiche. Das wird im Report weitgehend ausgeblendet bzw. nicht angemessen berücksichtigt.
- Die Datengrundlage weist erhebliche Lücken auf. Nach Angaben des Reports lagen für fast 40 Prozent der untersuchten Standorte keine Informationen zu den genehmigten Mengen vor. Tatsächliche Entnahmemengen fehlten sogar bei rund 70 Prozent der Standorte. Konkrete Angaben zu den Kosten sind lediglich bei 11 von 61 Standorten verfügbar. Schon daraus wird klar: Ein fundierter Vergleich ist auf dieser Grundlage sehr limitiert möglich und nur höchst eingeschränkt belastbar.
- Der Report suggeriert zum Wasserstress eine räumliche Überschneidung, zeigt aber keine kausalen Wirkungen. Die bloße Zuordnung eines Standortes zu einem Landkreis, bei dem Wasserstress in der „Studie“ angenommen wird, zeigt keineswegs, dass die konkrete Entnahme durch Betriebe der Getränkeindustrie dort den lokalen Wasserstress verursacht oder verschärft. Für eine solche belastbare Bewertung müssen der tatsächlich genutzte Grundwasserleiter, die Grundwasserneubildung, die Entnahmemenge und weitere lokale Einflussfaktoren betrachtet werden. Dies erfordert aktuelle, standortspezifische Wasserbilanzen und hydrogeologische Bewertungen. Dabei ist klarzustellen, das größere Wasserentnahmen durch die Getränkeindustrie stets eine Prüfung anhand solcher belastbaren Unterlagen voraussetzen.
- Genehmigte Höchstmengen sind keine tatsächlichen Entnahmen. Der Report stellt bei zentralen Stellen auf die wasserrechtlich maximal zulässigen Mengen ab. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, wie viel Wasser tatsächlich an einem Standort entnommen wird bzw. entnommen wurde.
- Die herangezogenen Daten zum Wasserstress beziehen sich überwiegend auf das obere Grundwasser. Getränkehersteller fördern Wasser häufig aus anderen oder tieferen Grundwasserleitern. Der Report weist hier sogar selbst zutreffend darauf hin, dass deshalb kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der dargestellten regionalen Belastung und einer konkreten industriellen Entnahme hergestellt werden kann – was aber nicht daran hindert, in den Schlussfolgerungen auf diese Limitationen nicht mehr einzugehen.
- Wasserentnahmeentgelt und Trinkwasserpreis sind nicht unmittelbar vergleichbar. Das Entnahmeentgelt ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe für die Nutzung der Ressource. Der Trinkwasserpreis für Haushalte umfasst zusätzlich unter anderem Aufbereitung, Qualitätskontrolle, Leitungsnetz, Wartung und Versorgungssicherheit. Unternehmen mit eigenen Brunnen tragen ihrerseits erhebliche Kosten für die Förderung, die Entwicklung und den Betrieb der notwendigen Infrastrukturen, für Energie, für (Wasser-)Aufbereitung sowie Maßnahmen der lebensmittelrechtlich und trinkwasserrechtlich erforderlichen Kontrolle, Messung und Monitoring.
- Die von den Unternehmen zurückgeführten bzw. wiederverwendeten Wässer bleiben unberücksichtigt. In den Unternehmen der Getränkeindustrie ist ein nachhaltiger Umgang mit der zentralen Ressource Wasser über viele Jahre gelernt und gelebt. Dazu zählt – neben vielfältigen Maßnahmen zur optimierten und effektiven betrieblichen Nutzung – insbesondere die Aufbereitung von Abwasser. Dieses Wasser wird zum Teil erneut als Brauchwasser in den Betrieben genutzt oder in die Natur zurückgeführt.
- Der angenommene Verkaufspreis eines Getränkes erlaubt keine belastbare Aussage über einen Gewinn mit der Ressource Wasser. Der Verkaufspreis umfasst neben dem verwendeten Wasser viele weitere Positionen im Aufwand der Betriebe für die Herstellung bzw. Abfüllung und den Vertrieb – dazu zählen vor allem die Personalkosten für die Mitarbeitenden, die Produktions- und Energiekosten, die Verpackungskosten sowie die Kosten für Qualitätssicherung, Logistik und Steuern. Bei Erfrischungsgetränken kommen die Kosten für weitere werthaltige Zutaten hinzu. Die Gegenüberstellung von Entnahmeentgelt und Verkaufspreis erscheint daher für die Zwecke des Reports verlockend, bildet aber weder die tatsächlichen Herstellungskosten noch eine realistische Gewinnmarge ab.
- Die von foodwatch als Grundlage herangezogene Studie zur Bewertung von Grundwasserstress hat insgesamt eine begrenzte Aussagekraft. Grundlegende Kritikpunkte an den Aussagen der verwendeten Studie zum Grundwasserstress in Deutschland hat bereits Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches als anerkanntes Kompetenznetzwerk für alle Fragen der Versorgung mit Trinkwasser adressiert (siehe www.dvgw.de/medien/dvgw/wasser/klimawandel/bund-studie-grundwasserstress-kritikpunkte-dvgw.pdf).
Die wafg setzt sich für einen sachbezogenen Austausch zu den angesprochenen Fragen ein. Das Thema ist zu wichtig, um auf fragwürdiger Grundlage den Bezug zu den insgesamt relevanten Fakten aufzulösen. Die Bundesregierung hat hierzu über die bereits bestehenden weitgreifenden rechtlichen Vorgaben hinaus mit der im März 2023 verabschiedeten Nationalen Wasserstrategie das Thema priorisiert. Die begrüßenswerten und zentralen Zielsetzungen sind, die Wasserversorgung langfristig zu sichern und die Qualität der Wasserressourcen zu schützen.
*Quelle: Statistisches Bundesamt
